Bild: The Pokémon Company

Pokémon Pokopia erhält heute mit Blubbmeeria die erste Erweiterung: Erweiterungspass bringt neue Stadt, Pokémon und weitere Inhalte

Für Pokémon Pokopia erscheint heute mit „Erweiterungspass, Teil 1: Blubbmeeria“ die erste große Erweiterung des Lebenssimulationsspiels. Passend zum Start hat The Pokémon Company ein neues Video veröffentlicht, das einen ausführlichen Einblick in die neuen Inhalte gibt.

Neue Abenteuer in Blubbmeeria

Mit Blubbmeeria erwartet Spieler eine völlig neue Stadt, die erkundet werden kann. Darüber hinaus erweitert die kostenpflichtige Erweiterung das Spiel um zusätzliche Pokémon und weitere Inhalte, mit denen sich die eigene Pokémon-Utopie noch abwechslungsreicher gestalten lässt.

Der erste Teil ist Bestandteil des dreiteiligen Pokémon Pokopia: Erweiterungspasses, der in den kommenden Monaten weitere Inhalte hinzufügen wird.

Bonusinhalte für Käufer des Erweiterungspasses

Der Erweiterungspass ist bereits im Nintendo eShop erhältlich. Käufer erhalten mehrere exklusive Bonusinhalte, darunter Bauanleitungen für Ditto-Getümmel-Muster-Blöcke und passende Tapeten.

Zusätzlich wird per E-Mail ein Seriencode für 30 Seltene Pokémetallbarren verschickt. Diese können im Spiel zum Herstellen verschiedener Gegenstände verwendet werden.

Weitere Hilfen für die Pokémon-Utopie

Begleitend zur Erweiterung stellt The Pokémon Company weitere digitale Extras bereit. Dazu gehören ein kostenloser digitaler Planer zur Organisation des Abenteuers sowie ein Nachbarschaftsquiz, das Spielern dabei hilft herauszufinden, welches Pokémon am besten als neuer Nachbar zu ihnen passt.

Mit „Erweiterungspass, Teil 1: Blubbmeeria“ wächst Pokémon Pokopia auf der Nintendo Switch 2 um zahlreiche neue Inhalte und bietet Fans ab heute noch mehr Möglichkeiten, ihre eigene Pokémon-Welt zu gestalten.

(*) Wir verwenden Affiliate-Links von bekannten Shops und Plattformen. Wenn ihr über diese Links einkauft, bekommen wir eine kleine Provision. Für euch kostet das keinen Cent mehr, aber ihr tut uns trotzdem einen Gefallen. Links können zudem auf Seiten verweisen, die für Personen unter 18 Jahren nicht geeignet sind.