LOOTBOXEN – sind laut KJM nicht jugendgefährdend

In den letzten Wochen entfachte das Thema Lootboxen eine heiße Diskussion, welche sogar die Kommission für Jugendschutzmedien in Deutschland auf den Plan rufte. Nun gab die KJM eine erste Stellungnahme ab.

Lootboxen in Spielen wie z.B. Star Wars Battlefront 2 sorgten in den vergangenen Wochen für viel Gesprächsstoff. Diese Lootboxen veranlassten letztendlich die Aufsichtsbehörde der Landesmedienanstalten eine Kommission für Jugendmedienschutz zu beauftragen, inwiefern diese Lootboxen unzulässig sind.

 

Die KJM stellt fest, dass das Phänomen Lootboxen ein aktuell vieldiskutierter Teilaspekt des übergeordneten Themenkomplexes „Mikrotransaktionen“ ist, der eine Vielzahl an zum Teil neuen Kosten und Erlösmodellen sowie Bezahlsystemen umfasst. Da Lootboxen durch Online-Mikrotransaktionen erworben werden, ist der Zuständigkeitsbereich der KJM für Telemedien eröffnet. Mikrotransaktionen bei Games weisen dabei auch eine Vielzahl von Schnittmengen zu ganz unterschiedlichen Bereichen auf, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der KJM fallen und damit auch eigenständige Rechtsfolgen auslösen können. Hierzu gehören u. a. der Verbraucherschutz, die Glückspielaufsicht und die Suchtprävention.

In der gesamten Untersuchung der KJM konnten keine gravierende Gefährdung der Kinder und Jugendlichen festgestellt werden:

… wie Cybermobbing, sexuelle Belästigung oder Hate Speech. Diese Aspekte sind insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Vorliegens eines entwicklungsbeeinträchtigenden Angebots nach § 5 JMStV zu beurteilen, die jedoch beim Thema Lootboxen keine Rolle spielen…

Ein ganz anderes Thema in der Untersuchung war die Bewerbung der Lootboxen in den Spielen:

Direkte Kaufappelle im Sinne von § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 JMStV sind alle unmittelbaren Aufforderungen zum entgeltlichen Erwerb bzw. zur Miete von Waren oder Dienstleistungen, welche durch Worte, Gesten oder sonstige Darstellungen dem Verbraucher übermittelt werden. Als direkte Kaufaufrufe sind auch werbliche Botschaften zu bewerten, die im Befehlsstil formuliert werden (z. B. „Du musst es kaufen!“ oder „Hol Dir jetzt …!“) oder zu Mitgliedschaften auffordern (z. B. „Werde Mitglied, um dieses Spiel spielen zu können!“).

Ob Lootboxen nun jugendgefährdend sind oder nicht, muss von Fall zu Fall entschieden werden. Spiele wie Star Wars Battlefront 2 richten sich alleine schon durch ihre von der FSK freigegebene Altersgruppe von 16 Jahren. Bisher liegen dazu keine Beschwerden oder Klagen der Lootboxen und deren Bewerbungen vor.

Damit sind generelle Verbote sicherlich vom Tisch aber nicht gänzlich ausgeschlossen. Das Thema Glücksspiel und Sucht muss von einer andren Behörde untersucht werden. Die USK sowie der Game Bundesverband sieht keine Probleme und stellt Lootboxen mit den bekannten Kinder-Überraschungs-Ei auf eine Stufe. Letztendlich kommt es auf die Inhalte und deren Werbung an.

Das ausführliche Statement könnt ihr unter diesem Link nachlesen:


https://www.kjm-online.de/fileadmin/user_upload/KJM/Ueber_uns/Positionen/Stellungnahme_KJM_2018_Online-Spiele_Lootboxen.pdf


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