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Aktuelle Entwicklungen zum Wegfall des Nebenkostenprivilegs: Was Mieter wissen müssen

Auch nach dem 1. Juli möchten wir euch über aktuelle Entwicklungen zum Wegfall des Nebenkostenprivilegs auf dem Laufenden halten. Denn es bleibt spannend. Letzte Umfragen aus den vergangenen Wochen zeigen, dass rund ein Drittel der betroffenen Mieterinnen und Mieter sich noch nicht für einen TV-Empfangsweg entschieden hat (YouGov im Auftrag von CHECK 24). Laut dem Vergleichsportal Verivox wissen 20 % sogar nach wie vor nicht, ob sie überhaupt betroffen sind. 

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Diese Unsicherheit birgt Risiken für Mieterinnen und Mieter, die weiterhin ihren bisherigen Kabelanschluss nutzen. Ohne einen neuen Vertrag könnten sie unbewusst zu „Schwarzsehern“ werden. Die Verbraucherzentrale gibt an, dass das einfache Weitersehen mit der aktuellen Kabelverbindung grundsätzlich keine Straftat sei, wenn nicht absichtlich manipuliert wurde, etwa durch das Entfernen einer Sperrdose. Zivilrechtlich kann der Kabelnetzbetreiber aber Schadensersatz fordern. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich in jedem Fall nicht von Medienberatern, die an der Wohnungstür Kabelanschlüsse verkaufen wollen, unter Druck setzen lassen. Laut Verbraucherzentrale sind bereits Fälle bekannt, bei denen Medienberater dies ausnutzen und Verbraucherinnen und Verbraucher unter dem Vorwand einer „Schwarznutzung“ versuchen zur Vertragsunterschrift zu drängen, da es ansonsten „sehr teuer“ werden könnte. 

Es ist wichtig, dass sich Mieterinnen und Mieter, die noch unsicher sind, jetzt entscheiden, um nicht unbeabsichtigt ohne entsprechenden Vertrag fernzusehen. TV-Streaming-Dienste sind eine schnelle und einfache Möglichkeit, legal fernzusehen, ohne dass es zusätzliche Geräte wie Receiver oder Satellitenschüsseln benötigt. Im Gegensatz zum klassischen Kabel- und Satellitenfernsehen bieten sie zahlreiche Komfortfunktionen wie zeitversetztes Fernsehen, Zugriff auf On-Demand-Inhalte sowie die Möglichkeit, auf verschiedenen Geräten fernzusehen. Zudem bieten sie flexible Optionen wie kostenlose Testphasen und die Möglichkeit zur jederzeitigen Kündigung, sodass Kurz- und Unentschlossene kein Risiko eingehen und verschiedene Angebote ausprobieren können.

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