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Das Game-Verbot in Deutschland: Die USK feiert sich zum 30. Geburtstag

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) feiert ihr 30-jähriges Jubiläum. Zum Festakt trafen sich am 09. Oktober 2024, über 100 hochrangige Gäste aus Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Verwaltung in der Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund in Berlin. Dabei würdigten sie die wichtige Arbeit der USK und diskutierten über die künftigen Herausforderungen für einen wirkungsvollen Jugendmedienschutz in digitalen Spielen. Unter den Gästen herrschte Einigkeit, dass ein moderner Jugendmedienschutz fortlaufend weiterentwickelt, vorhandene Instrumente gut vermittelt und Antworten auf neue Entwicklungen, beispielsweise durch Künstliche Intelligenz, gegeben werden müssen. Als Selbstkontrolle der Games-Branche gestaltet die USK seit 30 Jahren den Jugendmedienschutz in Deutschland aktiv mit und gibt Eltern und ihren Kindern eine wichtige Orientierung bei der Auswahl und Nutzung von digitalen Spielen.

Begrüßt wurden die Gäste von Dr. Matthias Roßbach (Leiter der Landesvertretung des Landes Nordrhein-Westfalen), Heico Michael Engelhardt (Beiratsvorsitzender der USK) und Elisabeth Secker (Geschäftsführerin der USK). Es folgten Gratulationen von Dr. Eva Flecken (Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten und Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg) sowie von Felix Falk (Geschäftsführer game – Verband der deutschen Games-Branche e.V.). Digital per Videobotschaft gratulierten Lisa Paus (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Nathanael Liminski (Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen).

Seit ihrer Gründung 1994 hat die USK in rund 56.000 Verfahren Computer- und Videospiele auf ihre Jugendschutzrelevanz hin geprüft und Alterskennzeichen vergeben. Rund 2.500 verschiedene Firmen aus über 60 Ländern stellten in den 30 Jahren USK-Prüfanträge für ihre Games. An den Prüfergebnissen sind ein Pool an rund 50 unabhängigen Jugendschutzsachverständigen sowie staatliche Vertretern der Obersten Landesjugendbehörden beteiligt. Auch international gilt die USK als Vorreiterin für innovative Jugendschutzlösungen. Die Spruchpraxis aus den Entscheidungen der unabhängigen Prüfgremien werden seit mehr als zehn Jahren auf das automatisierte Selbstklassifizierungsverfahren der International Age Rating Coalition (IARC) übertragen, über das im Jahr circa zwei Millionen Alterskennzeichen auf digitalen Spieleplattformen vergeben werden.

Es ist im Allgemeinen bekannt, dass der Gamer an sich der USK-Einstufung keine Betrachtung schenkt und das bekannte USK-Logo nur noch im Handel als Verkaufsempfehlung und Verbot gehandhabt wird – Das Logo ist bindend! Kinder und Jugendliche müssen bei Kauf von Videospielen einen Altersnachweis vorlegen, wenn sie ohne Beisein der Eltern Videospiele kaufen. In Stores von Sony, Microsoft & Co. müssen gar Personalausweise hinterlegt werden. Bei Steam ist uns da nichts bekannt, da sich jeder einfach einen Account anlegen kann und ein passendes Geburtsdatum eingibt, um das Spiel erwerben zu können.

Das europäische Gegenstück, welches 2003 gegründet wurde, ist die PEGI (Pan European Game Information). Im direkten Vergleich zur USK wird deutlich, dass die USK sehr oft eine andere Alterseinstufung tätigt. Während die USK ein Videospiel mit der Alterseinstufung USK 18 kennzeichnet, kommt in vielen Fällen die PEGI auf eine PEGI 16 Einstufung, was dazu führt, dass Gamer ihre Videospiele im Ausland kaufen, was auch ganz legal ist. Hier werden gerne Shops in Österreich gewählt, da die PEGI-Spiele zudem ungeschnitten dem Gamer das volle Spiel bieten. Die Alterseinstufung der PEGI ist eine Empfehlung, während die USK-Einstufung letztendlich Gesetz ist (§14 Abs. 2 JuSchG).

Dreißig europäische Länder haben sich der PEGI angeschlossen und verwenden das erste europaweite Alterseinstufungssystem für Computerspiele. Obwohl Europa mit der EU immer weiter zusammenwächst, hat sich Deutschland noch nicht dem niederländischen Institut für die Klassifizierung audiovisueller Medien (NICAM), der PEGI, angeschlossen und kocht mit der USK weiterhin ihr eigenes Süppchen. Dass Deutschland keine USK mehr benötigt, zeigt sich bei den Sondierungen, die die EU-Kommission zu den neuen Leitlinien für den Schutz von Minderjährigen im Internet im Rahmen des Digital Services Act (DSA) eröffnet hat, in dessen Rahmen sich auch die USK positioniert hat (und letztendlich muss). Die Leitlinien werden eine nicht abschließende Liste an bewährten Verfahren und Empfehlungen für Online-Plattformen enthalten, um dabei zu unterstützen, Risiken im Zusammenhang mit dem Schutz Minderjähriger zu mindern und ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz für Kinder zu gewährleisten. Sie sollen bei der Beaufsichtigung und Durchsetzung des DSA gegenüber Plattformen genutzt werden und eine harmonisierte Umsetzung der Vorschriften in allen EU-Ländern sicherstellen. Der Entwurf der Leitlinien wird im Rahmen der Sondierung erfolgte Stellungnahmen einfließen lassen.

Während das Einstufungsverfahren bei der PEGI kostenlos ist, müssen Publisher in Deutschland für eine Alterseinstufung zwischen 1.200 Euro bis 3.000 zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Selbst bei simplen Trailern, die auf der Gamescom und im Internet gezeigt werden, zahlen Publisher und Entwickler zwischen 300 und 600 Euro. Das gilt auch für Demos und weitere Spielerweiterungen. Hinzukommen Beratungskosten und Mitgliedsbeiträge. Bei insgesamt 1.876 Prüfvorgängen im Jahr 2023 kommt da eine stolze Summe zusammen.

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