DYING LIGHT – in Deutschland offiziell auf dem Index

Es war abzusehen. Erst bekam Dying Light keine Freigabe von der USK und jetzt hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, das Spiel auf den Index Liste A gesetzt.

Dies geschah auf einen Schnellentschluß. Die entgültige Prüfung der BPjM steht noch aus. Derzeit darf Dying Light in Deutschland nicht öffentlich beworben und öffentlich verkauft werden.

Der Versandhändler amazon.de reagierte sofort und nahm auch die PEGI Version aus dem Angebot.

Dying Light ist aber dennoch auf Anfrage bei jedem Händler eures Vertrauens zu haben. Man sollte sich aber beeilen, da eventuell das Spiel sogar auf der Liste B landen könnte. Spiele auf der Liste B sind strafrechtlich bedenklich und unterliegen einem Verbreitungsverbot. Dann darf ein Spiel auch in Deutschland nicht unter dem Ladentisch verkauft werden. Auch können Importe gestoppt werden.

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