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Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch Verfassungsgericht bestätigt

Jeder kennt es und jeder muss zahlen. Die Rede ist vom Rundfunkbeitrag der ARD, ZDF und des Deutschlandfunkes, der seit 2013 für jede Wohnung erhoben wird. Nachdem der Landtag von Sachsen-Anhalt im Dezember 2020 ein Veto gegen die Erhöhung des Rundfunkbeitrages von bisher 17,50 Euro um 86 Cent auf 18,36 Euro eingelegt hat, hat heute das Bundesverfassungsgericht, auf Klage von ARD, ZDF und dem Deutschlandfunk, das Veto als verfassungswidrig erklärt.

„Das Land Sachsen-Anhalt hat durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verletzt“… In seinem Urteil stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass die Festsetzung der Rundfunkbeiträge „frei von medienpolitischen Zwecksetzungen“ erfolgen müsse. Die Länder als Gesetzgeber hätten sicherzustellen, dass die Sendeanstalten ihren Funktionsauftrag durch eine „bedarfsgerechte Finanzierung“ erfüllen könnten. Die Festsetzung des Beitrags müsse im Sinne der Rundfunkfreiheit in einer Weise erfolgen, die das Risiko einer „Einflussnahme“ auf Programmauftrag und -gestaltung ausschließe, betonten die Richter.

Quelle: t-online.de

Damit wird der Rundfunkbeitrag je Wohnung rückwirkend zum 20. Juli auf 18,36 Euro je Monat erhöht und nicht rückwirkend zum 1. Januar wie angenommen. Mit den zusätzlichen 1,5 Milliarden Euro soll die Finanzlücke bis zum Jahr 2024 ausgeglichen werden.

Die Rundfunkanstalten haben den gesetzlichen Auftrag, mit ihren Programmen täglich möglichst viele Menschen mit Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu versorgen. Um dies unabhängig erfüllen zu können, sichert der Rundfunkbeitrag die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio und wird von allen Beteiligten geleistet.

Quelle: rundfunkbeitrag.de
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