SONY – Sonys PSN AGB nicht regelkonform?

Oh oh, Sony. Was hast du da angestellt? Bzw. was in deine AGB geschrieben? Aber mal ehrlich, habt ihr die AGB gelesen? Wusstet ihr von den folgenden Passagen?

Ich habe weder die AGB gelesen, noch habe ich Kenntnis von den Stellen gehabt, auf die die Verbraucherzentrale nun hinweist. Und sie weisen uns nicht nur drauf hin, gleichzeitig haben sie sich auch an Sony gewandt. Aber worum geht es?

Sony betreibt bekanntlich das PSN – Playstation Network. Wie bei jedem Vertrag müssen wir auch beim Erstellen des PSN Kontos einer AGB zustimmen. Haben wir wohl alle ohne wirkliches Lesen getan. Zocken wollten wir! Dazu haben wir dann auch zwei Möglichkeiten: Wir laden Guthaben auf unser Konto, bzw lassen Geld abbuchen oder wir kaufen Games im Laden. Arbeiten wir nun mit Guthabenkarten, dann befindet sich das Guthaben auf unserem Konto. Oft nach dem Kauf dann aber auch 0.01 €. Die Verbraucherzentrale NRW hat nun aber entdeckt, dass Sony sich nach zwei Jahren erlaubt dieses Guthaben zu fressen. Also egal, wie viel Geld ihr auf eurem PSN-Konto habt, nach zwei Jahren ist es weg.

Dann geht es nun um Eltern, die warum auch immer, Kreditkarte und Co. ins PS-Konto eingepflegt haben. Eltern bedeutet es gibt Kinder. Spielen diese nun Games, kann es sein, dass sie InGame Käufe vornehmen. Auf diesen Kosten, deren die Kinder sich nicht einmal voll umfassen bewusst sein könnten, sollen die Eltern sitzen bleiben.

Last, but not least finden wir keinen ausdrücklichen Hinweis beim Kauf und vor Download eines Artikels darüber, dass wir jegliches Recht auf Widerruf beim Starten des Downloads verlieren.

So. Punkt drei kennt ihr, habt ihr aber sicher nicht als störend wahrgenommen. Ich aber hatte schon so einen Fall. Sony lehnte die Rückgabe ab. Ich hätte wissen müssen, dass es sich nur um einen Couch-Koop handle und nicht um einem Multiplayer-Titel. Punkt zwei kennen halt nur Eltern. Aber nicht nur an der PS. Öfter sicherlich bei Smartphones. Praktischer Weise kann hier direkt über den Anbieter bezahlt werden, eine Kreditkarte ist nicht einmal notwendig. Aber Punkt eins war euch sicher komplett unbekannt. Und weil das halt so ist, erwartet die Verbaucherzentrale NRW von Sony nun eine Stellungnahme und als Reaktion die Unterlassung und Änderung. Sollte Sony dem nicht nachkommen, werde man Klage einreichen. Wir sind gespannt. Sony hat sich noch nicht geäußert.

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