Aktuell macht die Pandemie dem Einzelhandel mächtig einen Strich durch die Rechnung, da Produkte nur Online geordert und eventuelle vor Ort abgeholt werden können. Der Online-Handel erlebt einen regelrechten „Boom“ und Politiker fordern daher eine Online-Steuer für den Versandhandel, um den kleinen Einzelhandel unterstützen zu können, dem wiederum eine Öffnung durch die Beschlüsse der Bundesregierung untersagt ist. Während nun Media Markt, Saturn und alle weiteren Läden geschlossen bleiben und Händler hoffen, dass sich der Inzidenzwert der Corona-Infektionen auf 35 senkt, können Discounter wie ALDI, Lidl, REWE und mehr locker und flockig neben Lebensmittel auch Computer-Cames, Socken und Bleistifte für das Home-Office verkaufen und machen daher einen Umsatz jeglicher Vorstellungskraft. Das beste Beispiel dafür ist die Drogeriemarktkette Müller, welche im süddeutschen Raum neben Kosmetikartikel für den täglichen Bedarf auch PlayStation-Spiele, Spielzeug und Schreibwaren anbietet und verkaufen kann. Jene Händler preisen in Prospekten ihre Waren an und gestalten auch Aktionsware – Produkte günstig anbieten zu können.
Diese marktwirtschaftliche Handhabung scheint nun wieder einmal die Politiker auf ihren Plan gerufen zu haben, denn wie Games-Wirtschaft erfahren hat, plant die saarländische Regierung ein Verbot für das Werben von Aktionsware. Damit sollen die Bürger davon abgehalten werden, Produkte, die nicht zum täglichen Bedarf gehören, bewerben zu können, damit ein erhöhter Zulauf in den Geschäften unterbunden wird – Kontakte einschränken. In der Vergangenheit konnten Gamer auch die PlayStation 4 bei ALDI kaufen und diese Aktion kam auch sehr gut an. Von einem erhöhten Zulauf in den Discounter kann aber nicht die Rede sein und damals herrschte noch keine Pandemie!
Durch die Pandemie-bedingte Schließung von GameStop, Media Markt, Saturn und anderen, sieht hier die saarländische Regierung eine Ungleichbehandlung gegenüber den Discountern und hat daher ein Gesetz beschlossen, dass zum 22. Februar das Bewerben von Produkten, die nicht zum täglichen Bedarf gehören, verbietet. Das Anbieten und der Verkauf von „Nicht-Lebensmitteln“ ist weiterhin gestattet. Hier drohen Bußgelder von 1.000 bis 10.000 Euro.
„Für die Dauer des Lockdowns brauchen wir mehr Gerechtigkeit in der Branche. Das ist auch eine Frage der Solidarität.“ argumentierte Anke Rehlinger (SPD), Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr im Saarland und gleichzeitig Landesvorsitzende der SPD Saar.
Das Gesetz soll in der kommenden Woche im Ministerrat beschlossen werden und gleich in der darauffolgenden Woche in Kraft treten. Das Gesetz wird zufolge haben, dass der Online-Handel einen weiteren „Boom“ erleben wird, denn das Bewerben von Aktionsware im Internet ist nicht betroffen – Dann kommt der Postbote bald mit dem Sattelschlepper!
Ein derartiges Gesetz schließt somit auch den Verkauf der PlayStation 5 im freien Handel aus und Gamer müssen weiterhin die Hoffnung auf den Online-Handel legen, dort eventuell noch vor den Scalpern eine begehrte Konsole ergattern zu können – In unseren Augen sehen wir hier Ungleichbehandlung, denn nicht jeder Gamer kann Stunden vor dem Bildschirm verbringen, um doch in diesen Zeiten eine Konsole ergattern zu können – Da ist jeder Bot schneller!