In Deutschland gibt es eine Netzneutralität, um den Menschen den uneingeschränkten Zugang an Informationen zu ermöglichen. Kontrolliert wird das durch die Bundesnetzagentur (BNetzA), welche im Rahmen der EU-Netzneutralitätsverordnung handelt. Sollten Webseiten gegen geltendes Gesetz, zum Beispiel aufgrund der Verbreitung von rassistischen Ansichten, Bedenken aufwerfen, konnte die Webseite erst mit einem richterlichen Beschluss gesperrt werden.
Das kann man kaum glauben: Nun haben sich mehrere Internetprovider und private Anbieter zusammengetan, darunter die Deutsche Telekom, Vodafone, sky und auch der Verband der deutschen Games-Branche (komplette Liste hier einsehbar), um gegen Internetpiraterie, Urheberrecht und mehr, ohne richterlichen Beschluss vorgehen zu können. Die gemeinsam gegründete „unabhängige Stelle“ Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) kann mit einem Richter des Bundesgerichtshofes a.D. nun Empfehlungen aussprechen, um Internetseiten mit einer DNS-Sperre (in Deutschland nicht aufrufbar) zu belegen. Die Entscheidung zur Netzsperre einer besagten Seite obliegt somit nicht mehr bei den Gerichten und ihren Richtern. Sollte eine Webseite urheberrechtsverletzenden Inhalte aufweisen, sperrt nun die CUII gemeinsam mit den Internetzugangsanbietern (Telekom, Vodafone, 1&1, Mobilcom, Telefonica) die entsprechenden Domains.
Das in diesem Fall das Grundrecht auf Informationsfreiheit und die Netzneutralität eingeschränkt wird, lässt sich jetzt schon im Netz feststellen. So haben verschiedene Webseiten wie PC-Welt, playfront und allen voran der Internetrechtsanwalt Christian Solmecke diesen Vorgang schlichtweg als Skandal bezeichnet.
Aufmerksam wurden wir auf die Sache, da gerade der Verband der deutschen Games-Branche – Bei dem zahlreiche deutsche Entwickler und Publisher Mitglied sind – hier mit im Boot sitzt und diese undemokratischen Entscheidungen mit trägt. Offiziell hat sich der Verband unter der Geschäftsführung von Felix Falk noch nicht dazu geäußert. Es sind sicherlich auch zahlreiche Mitglieder im Unklaren gelassen worden.
Was bedeutet das für den Gamer?
Im Grunde genommen, kann nun die CUII euren Gaming-Blog, Webseite und sogar Stream mit einer Netzsperre belegen, ohne vorab einen richterlichen Beschluss einholen zu müssen. Da hier nun private Unternehmen über die Inhalte im Netz bestimmen und nicht mehr die Bundesnetzagentur (BNetzA) kann hier zu Recht von einem Skandal gesprochen werden. Private Unternehmen können auf diese Art auch unliebsame Konkurrenten einfach ausschalten.